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Aufhebung der Entscheidung der norwegischen Wettbewerbsbehörde über einen angeblich unzulässigen Informationsaustausch zwischen Verlagen

24.11.2023 - Wettbewerb und Antitrust

Oslo Economics unterstützte die Anwaltskanzleien Kvale, Thommessen und Wikborg Rein, die die Verlage Vigmostad & Bjørke, Gyldendal und Aschehoug sowohl bei der Bearbeitung des Falls durch die norwegische Wettbewerbsbehörde (NCA) als auch als Sachverständige während des Gerichtsverfahrens vertraten.

In einer Entscheidung vom November 2022 verhängte die NCA Geldbußen von insgesamt 545 Mio. NOK (ca. 46 Mio. EUR) gegen die genannten Verlage, welche diese vor dem Competition Appeals Tribunal (CAT) anfochten. Die Entscheidung bezog sich auf das Registrieren von Informationen zu Veröffentlichung, einschließlich der Preise, in einer Buchdatenbank auf die sowohl Kunden als auch konkurrierende Verlage Zugang erlangen konnten.

 Das CAT hat nun die Entscheidung aufgehoben und die Verlage freigesprochen. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Dies ist das erste Mal, dass eine Entscheidung der norwegischen Wettbewerbsbehörde, die Geldbußen für Verstöße gegen § 10 des norwegischen Wettbewerbsgesetzes (entspricht Art. 101 AEUV) verhängt hatte, vom CAT aufgehoben wurde.

In der Presseerklärung des Gerichts heißt es (unsere Übersetzung): „Anders als die Wettbewerbsbehörde war das Berufungsgericht nicht der Ansicht, dass es sich bei der Weitergabe von Informationen über das Abonnement von Mentor Forlag um einen Austausch künftiger Preise handelte, sondern vielmehr um aktuelle/empfohlene Preise. Dies und die Tatsache, dass die Informationen nicht in einem Kanal geteilt wurden, der die charakteristischen Merkmale eines privaten Kanals aufweist, d.h. dass die Informationen gleichzeitig mit den Kunden geteilt wurden, bedeutet, dass das Wettbewerbsberufungsgericht zu dem Schluss gekommen ist, dass die gemeinsame Nutzung von Informationen keine Wettbewerbsbeschränkung darstellt, die gegen § 10 des Wettbewerbsgesetzes und Artikel 53 des EWR-Abkommens verstößt.“

Die Entscheidung des CAT steht in vollem Einklang mit den Einschätzungen von Oslo Economics in diesem Fall. Während des Verfahrens vor dem CAT betonten wir, dass die Entscheidung der NCA auf einer falschen ökonomischen Wahrnehmung der Funktionsweise des Wettbewerbs zwischen Verlagen basiert. Insbesondere war dies der Fall, weil angenommen wurde, dass der Wettbewerb zwischen Verlagen um den Verkauf von Büchern nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung stattfindet. Dies führte zu der falschen Schlussfolgerung der NCA, dass sich die in der Buchdatenbank registrierten Preisinformationen auf zukünftige Preise beziehen.

Der Wettbewerb findet vor dem offiziellen Erscheinungsdatum eines Buches statt. Lange vor der Veröffentlichung verkaufen die Verleger ihre Bücher an die Buchhändler, die Buchhändler treffen ihre Auswahl und die Bücher werden zum Vorverkauf angeboten. Die Informationen in der Buchdatenbank über bevorstehende Veröffentlichungen, einschließlich der Preise, sind somit aktuell und spiegeln das Wettbewerbsverhalten der Verlage wider. Die Weitergabe von Informationen über Preise und andere relevante Informationen an die Kunden, die diese benötigen, um ihre Wahl effektiv zu treffen und um die Konkurrenten gegeneinander ausspielen zu können, ist ein normales Wettbewerbsverhalten, das für ein effektives Funktionieren des Marktes notwendig ist.

Wettbewerbsökonomische Analysen

Oslo Economics ist ein hoch angesehenes Beratungs- und Analyseunternehmen auf dem Gebiet der Wettbewerbs- und Industrieökonomie. Mehrere unserer Mitarbeiter hatten zentrale Positionen bei nationalen und internationalen Wettbewerbsbehörden inne und werden von Who’s Who Legal zu den weltweit führenden Wettbewerbsökonomen gezählt.

Von unseren Standorten in Berlin und Oslo beraten wir Mandanten in nationalen und europäischen Fällen in allen wettbewerbs- und kartellrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Fusionen, horizontaler und vertikaler Vereinbarungen, und Missbrauch marktbeherrschender Stellungen. Wir erstellen ökonomische Schadensbewertungen für kartellrechtliche Schäden und andere Vertragsverletzungen (z.B. Patentverletzung). Darüber hinaus setzen wir das Instrumentarium der Wettbewerbsökonomie ein, um private und öffentliche Mandanten in Fragen der Regulierung und der staatlichen Beihilfe zu beraten.

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Elias Braunfels
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